Hausordnung der Gym Technologies GmbH

(Anbieter) für die Nutzung von GymCell

Herzlichen Willkommen bei GymCell! Für ein konfliktfreies Miteinander haben wir die folgende Hausordnung aufgestellt, die unbedingt zu beachten ist:

Herzlichen Willkommen bei GymCell! Für ein konfliktfreies Miteinander haben wir die folgende Hausordnung aufgestellt, die unbedingt zu beachten ist:

  • Mit Betreten der GymCell erkennt der Kunde die Hausordnung ausdrücklich an.
  • Die Nutzung vom GymCell ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Es gelten zu jeder Zeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Die Nutzung vom GymCell ist ausschließlich zum Betreiben von Sport gestattet und nur erfahrenen und geschulten Nutzern gestattet.
  • Beim Training ist angemessene Sportkleidung zu tragen, insbesondere saubere Schuhe.
  • Das Mitbringen und Verzehren von Lebensmitteln sind nicht gestattet, mit Ausnahme von nichtalkoholischen Getränken. Rauchen ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
  • Eltern dürfen ihre minderjährigen Kinder auf ihre eigene Verantwortung mitbringen, so lange diese beaufsichtigt werden und nicht selber trainieren. Die Eltern haften für ihre Kinder.
  • Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  • Für den Verlust von persönlichen Gegenständen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
  • Die Geräte und die Ausstattung sind pfleglich zu behandeln.
  • Kreuzheben ist nicht gestattet und Gewichte sind vorsichtig abzulegen.
  • Die Benutzung der Hantelbank ist nur mit Hilfe einer oder mehrerer erfahrener und geschulter Begleitpersonen gestattet, aber unter gar keinen Umständen alleine.
  • Die Geräte sind nach Benutzung zu desinfizieren.
  • Nach Ablauf der Zeit ist GymCell unverzüglich zu verlassen.
  • Beim Verlassen ist GymCell aufgeräumt und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Fenster und Türen müssen verschlossen werden. Der ordnungsgemäße Verschluss ist beim Verlassen zu überprüfen.
                        • Mit Betreten der GymCell erkennt der Kunde die Hausordnung ausdrücklich an.
                        • Die Nutzung vom GymCell ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
                        • Es gelten zu jeder Zeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                        • Die Nutzung vom GymCell ist ausschließlich zum Betreiben von Sport gestattet und nur erfahrenen und geschulten Nutzern gestattet.
                        • Beim Training ist angemessene Sportkleidung zu tragen, insbesondere saubere Schuhe.
                        • Das Mitbringen und Verzehren von Lebensmitteln sind nicht gestattet, mit Ausnahme von nichtalkoholischen Getränken. Rauchen ist untersagt.
                        • Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
                        • Eltern dürfen ihre minderjährigen Kinder auf ihre eigene Verantwortung mitbringen, so lange diese beaufsichtigt werden und nicht selber trainieren. Die Eltern haften für ihre Kinder.
                        • Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
                        • Für den Verlust von persönlichen Gegenständen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
                        • Die Geräte und die Ausstattung sind pfleglich zu behandeln.
                        • Kreuzheben ist nicht gestattet und Gewichte sind vorsichtig abzulegen.
                        • Die Benutzung der Hantelbank ist nur mit Hilfe einer oder mehrerer erfahrener und geschulter Begleitpersonen gestattet, aber unter gar keinen Umständen alleine.
                        • Die Geräte sind nach Benutzung zu desinfizieren.
                        • Nach Ablauf der Zeit ist GymCell unverzüglich zu verlassen.
                        • Beim Verlassen ist GymCell aufgeräumt und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Fenster und Türen müssen verschlossen werden. Der ordnungsgemäße Verschluss ist beim Verlassen zu überprüfen.

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung behalten wir uns das Recht vor, den Verantwortlichen zeitweise oder dauerhaft zu sperren und den uns entstandenen Schaden einzufordern.

Der Geschäftsführer der Gym Technologies GmbH, Stand: Juni 2022

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